Hinweisgeberschutz
gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Günther Meyer GmbH hat gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet, über die Beschäftigte und externe Personen Hinweise auf Verstöße melden können.
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. Whistleblower-Richtlinie) in deutsches Recht um.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Gemeldet werden können insbesondere Verstöße gegen:
- Strafvorschriften (z. B. Betrug, Bestechung, Diebstahl)
- Bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten (soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen dient)
- Vorschriften des Arbeitsschutzes
- Vorschriften des Umweltschutzes
- Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Vorschriften zum Datenschutz
- Steuerrechtliche Regelungen
- Verstöße gegen EU-Recht in weiteren Bereichen
Schutz der Hinweisgeber
Hinweisgebende Personen genießen umfassenden Schutz. Das HinSchG verbietet jede Form von Repressalien, einschließlich Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Diskriminierung oder sonstiger Benachteiligung aufgrund einer Meldung. Die Vertraulichkeit der Identität wird gewahrt.
Interne Meldestelle
Unsere interne Meldestelle ist wie folgt erreichbar:
Per E-Mail
hinweisgeber@guenther-meyer.de
Per Post (vertraulich)
Günther Meyer GmbH
z. Hd. Meldestelle – Vertraulich
Stenzelring 10
21107 Hamburg
Meldungen können auch mündlich oder persönlich abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über die oben genannte E-Mail-Adresse.
Externe Meldestelle
Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an die externe Meldestelle des Bundes wenden:
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Externe Meldestelle
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Verfahrensablauf
Eingangsbestätigung
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Bestätigung.
Prüfung
Die Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit des gemeldeten Verstoßes.
Rückmeldung
Innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen.
