Hinweisgeberschutz

gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Günther Meyer GmbH hat gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet, über die Beschäftigte und externe Personen Hinweise auf Verstöße melden können.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. Whistleblower-Richtlinie) in deutsches Recht um.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Gemeldet werden können insbesondere Verstöße gegen:

  • Strafvorschriften (z. B. Betrug, Bestechung, Diebstahl)
  • Bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten (soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen dient)
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes
  • Vorschriften des Umweltschutzes
  • Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Vorschriften zum Datenschutz
  • Steuerrechtliche Regelungen
  • Verstöße gegen EU-Recht in weiteren Bereichen

Schutz der Hinweisgeber

Hinweisgebende Personen genießen umfassenden Schutz. Das HinSchG verbietet jede Form von Repressalien, einschließlich Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Diskriminierung oder sonstiger Benachteiligung aufgrund einer Meldung. Die Vertraulichkeit der Identität wird gewahrt.

Interne Meldestelle

Unsere interne Meldestelle ist wie folgt erreichbar:

Per E-Mail

hinweisgeber@guenther-meyer.de

Per Post (vertraulich)

Günther Meyer GmbH

z. Hd. Meldestelle – Vertraulich

Stenzelring 10

21107 Hamburg

Meldungen können auch mündlich oder persönlich abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über die oben genannte E-Mail-Adresse.

Externe Meldestelle

Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an die externe Meldestelle des Bundes wenden:

Bundesamt für Justiz (BfJ)

Externe Meldestelle

Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn

www.bundesjustizamt.de/MeldestelleDesBundes

Verfahrensablauf

1

Eingangsbestätigung

Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Bestätigung.

2

Prüfung

Die Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit des gemeldeten Verstoßes.

3

Rückmeldung

Innerhalb von 3 Monaten nach Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen.